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   VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114   

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VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114 (https://dejure.org/2023,21671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2023 - 4 ZB 23.114 (https://dejure.org/2023,21671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2023 - 4 ZB 23.114 (https://dejure.org/2023,21671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 3; Art. 3 Abs. 1; Art. 11 Abs. 1; GG Art. 105 Abs. 2a
    Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

  • rewis.io

    Zweitwohnungssteuer, Gleichartigkeitsverbot, Eigennutzung durch Wohnungseigentümer, Bemessung des Aufwands, ortsübliche Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage, steuerliche Belastungsgleichheit, Erhöhung des Steuersatzes auf 20%, Verfolgung nichtfiskalischer Nebenzwecke, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung der Zweitwohnungssteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Die Kläger haben keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).

    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn es für die Streitentscheidung auf eine über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer zwingt die steuererhebende Gemeinde somit nicht, den vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwand in jedem einzelnen Fall konkret zu ermitteln; sie ist in der Wahl der Maßstabsgröße vielmehr frei, sofern diese den betriebenen Aufwand der Zweitwohnungsnutzung hinreichend realitätsnah abbildet (BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345 juris Rn. 22 m.w.N.).

    In Anbetracht der Typisierungsbefugnis des Normgebers bei Massengeschäften muss dem Eigentümer auch nicht gestattet werden, im Einzelfall einen niedrigeren Aufwand für die Erhaltung seiner Wohnung nachzuweisen (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345 juris Rn. 29).

  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Dabei muss zwischen den Gerichten ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen; die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - BauR 2018, 1086 Rn. 37; BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - NVwZ-RR 2022, 567 Rn. 35).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Soweit sie eine Zulassung der Berufung auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 Tz. 227 ff.) für geboten hält, das sich in der genannten Passage mit den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an die gerichtliche Handhabung des gerichtlichen Rechtsmittelrechts befasst, bleibt unklar, inwiefern sich daraus ein Zulassungsgrund ergeben soll.
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Dabei muss zwischen den Gerichten ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen; die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - BauR 2018, 1086 Rn. 37; BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - NVwZ-RR 2022, 567 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246

    Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Nutzt der Steuerpflichtige eine ihm gehörende Wohnung als Zweitwohnung, so wirkt sich diese Entscheidung auf seine Vermögensverhältnisse vor allem dahingehend aus, dass ihm damit zwangsläufig die im Falle einer Vermietung zu erwartenden Mieteinnahmen entgehen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - KStZ 2021, 138 Rn. 14).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Die zulässige Verfolgung solcher Lenkungszwecke, für die es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keiner zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretenden Sachkompetenz bedarf (BVerfG, U.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 49 m.w.N.), kann zwar unter Umständen Ungleichbehandlungen rechtfertigen und damit den Spielraum bei der Ausgestaltung der Steuer erweitern (BVerfG, a.a.O., Rn. 84 ff.).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit lässt auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen; für den von der Zweitwohnungssteuer erfassten konsumtiven Aufwand für die persönliche Lebensführung genügt es daher, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offengehalten wird (BVerwG, U.v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - NVwZ 2005, 828 Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2010 - 4 B 08.3313

    Bestimmung der Höhe der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand verbietet Schätzung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Wie der Senat in einer früheren Entscheidung klargestellt hat, kann § 4 Abs. 3 ZwStS daher nur Anwendung finden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht von einem "reellen Vertrag" ausgegangen werden kann (BayVGH, U.v. 14.4.2010 - 4 B 08.3313 - juris Rn. 23 u. 26).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
    Da für solche Wohnungen keine Mietausgaben anfallen und damit ein konkret bezifferbarer Anhaltspunkt für die tatsächlich entstehenden Kosten fehlt, stellt die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - BayVBl 2006, 500 juris Rn. 70 f.), deren Zulässigkeit weder in der Rechtsprechung (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.4.2002 - 6 A 11634/01 - NVwZ-RR 2003, 62) noch im Schrifttum in irgendeiner Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01

    Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89

    Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477

    Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

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